Newsletter-Archiv
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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
- Pläne der Regierungskoalition im Steuer- und Arbeitsrecht
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
Internet und Telekommunikation
Der Fiskus stellt den Steuerzahlern ein neues Hilfsmittel zur Erfassung, Sammlung und Sortierung von Belegen zur Vorbereitung der Steuererklärung zur Verfügung.
Wieder einmal warnt die Finanzverwaltung vor eine Welle von gefälschten E-Mails zu vermeintlichen Steuerguthaben, mit denen Zugangsdaten der Empfänger erbeutet werden sollen.
Neben einem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es 2023 vor allem Änderungen im Sozialversicherungsrecht.
Steuerzahler können sich 2023 vor allem über höhere Freibeträge und eine Verbesserung der Home Office-Pauschale freuen.
Ab 2023 soll das Bundesgesetzblatt auf Papier einer digitalen Plattform für die Verkündung aller Gesetze und Verordnungen des Bundes weichen.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zur Abschreibung von Hard- und Software innerhalb eines Jahres um einige Klarstellungen und eine Nichtbeanstandungsregelung ergänzt.
Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.
Die Abschreibungsdauer für Hard- und Software verkürzt das Bundesfinanzministerium ab 2021 auf 1 Jahr.