Newsletter-Archiv
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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
Internet und Telekommunikation
Bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand spielt es keine Rolle, ob bei einem Einspruch per E-Mail auch eine Lesebestätigung angefordert wurde oder nicht.
Ab dem 9. Oktober müssen alle Banken nicht nur eine Echtzeitüberweisung ohne Mehrpreis anbieten, sondern auch bei jeder SEPA-Überweisung eine Überprüfung des angegebenen Empfängernamens durchführen.
Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab 2025 hat eine Anpassung der Buchführungsregeln (GoBD) notwendig gemacht.
Weil beim Pokerspiel neben Glück auch die Fähigkeiten des Spielers eine Rolle spielen, kann Online-Pokerspiel in erheblichem Ausmaß den Umfang einer gewerblichen Tätigkeit erreichen.
Neben der Veröffentlichung neuer Taxonomien für die E-Bilanz hat das Bundesfinanzministerium auch zur Übermittlungspflicht für Kontennachweise Stellung genommen, die für Wirtschaftsjahre nach 2024 gilt.
Die Steuerfahndung wertet aktuell Datenpakete verschiedener Plattformen und Agenturen aus, um insbesondere Influencer mit höheren Einkünften zu ermitteln, die sich bisher der Steuerpflicht entzogen haben.
Auch mit gefälschten ELSTER-Mails versuchen Betrüger, an die Daten von Steuerzahlern zu gelangen.
Derzeit gibt es wieder verstärkt Versuche, mit gefälschten E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern an die Daten und das Geld der Steuerzahler zu kommen.
Durch KI sollen die meisten einfache Fälle automatisiert veranlagt werden und damit dem Finanzamt mehr Zeit für komplexe Steuerfälle geben.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
