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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
Internet und Telekommunikation
Neben Regelungen zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen und Steuerhinterziehung wird im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 auch die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2027 als Normfall geregelt.
Zum 1. Juli 2026 ist für einen Teil der Steuerzahler das Angebot der "Steuererklärung mit einem Klick" über die MeinELSTER+-App gestartet.
Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sind neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und einer gesetzlichen Festschreibung der Kaufpreisaufteilung für Immobilien hauptsächlich Detailänderungen enthalten.
Für ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Bezieher von Alterseinkünften gibt es ab dem Sommer die Möglichkeit, eine vorausgefüllte Steuererklärung per App abzugeben.
Bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand spielt es keine Rolle, ob bei einem Einspruch per E-Mail auch eine Lesebestätigung angefordert wurde oder nicht.
Ab dem 9. Oktober müssen alle Banken nicht nur eine Echtzeitüberweisung ohne Mehrpreis anbieten, sondern auch bei jeder SEPA-Überweisung eine Überprüfung des angegebenen Empfängernamens durchführen.
Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab 2025 hat eine Anpassung der Buchführungsregeln (GoBD) notwendig gemacht.
Weil beim Pokerspiel neben Glück auch die Fähigkeiten des Spielers eine Rolle spielen, kann Online-Pokerspiel in erheblichem Ausmaß den Umfang einer gewerblichen Tätigkeit erreichen.
Neben der Veröffentlichung neuer Taxonomien für die E-Bilanz hat das Bundesfinanzministerium auch zur Übermittlungspflicht für Kontennachweise Stellung genommen, die für Wirtschaftsjahre nach 2024 gilt.
Die Steuerfahndung wertet aktuell Datenpakete verschiedener Plattformen und Agenturen aus, um insbesondere Influencer mit höheren Einkünften zu ermitteln, die sich bisher der Steuerpflicht entzogen haben.
