Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Erbschaft und Schenkung
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
Bei der erbschaftsteuerlichen Lohnsummenregelung wird auch das nicht vom Unternehmen selbst getragene Kurzarbeitergeld als Teil der Lohnsumme gewertet.
Trotz eines Vorbehaltsnießbrauchs kann bei der Schenkung eines Kommanditanteils eine Steuerbefreiung für Betriebsvermögen in Frage kommen.
Eine mehrjährige Renovierungsphase für ein geerbtes Familienheim führt auch bei Besonderheiten der Immobilie dazu, dass die Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim wegfällt.
Auch bei weiterer Selbstnutzung im Rahmen eines lebenslangen Wohnrechts führt die Übertragung eines Familienheims innerhalb von zehn Jahren zu einer Nachversteuerung bei der Erbschaftsteuer.
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Erbschaftsteuerschulden vorrangig oder ausschließlich in den ungeteilten Nachlass zu vollstrecken.
Nur im Ausnahmefall wird die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim gewährt, wenn bis zum Beginn der Selbstnutzung durch den Erben mehr als sechs Monate verstrichen sind.
Die mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen ist bei der Schenkungsteuer nicht begünstigt, weil nicht Betriebsvermögen selbst, sondern nur ein Geldbetrag unter Auflage übertragen wird.
Sieht ein Vermächtnis nur ein Kaufrecht für eine zum Nachlass gehörende Immobilie vor, gilt für den Kauf nicht die Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerbe von Todes wegen.
Das Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist selbst kein Betriebsvermögen und damit bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt.