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Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Eine Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge mit Unterstützung des Arbeitgebers sind Lebensdirektversicherungen.
Seit 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts.
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs haben sich wesentliche Änderungen beim nachehelichen Unterhalt ergeben.
Mit der endgültigen Umstellung von DM auf Euro am 1. Januar 2002 ergeben sich bei Freistellungsaufträgen neue Beträge.
Aktien sind nicht das Allheilmitte, das aus der Rentenkrise führt.
Mit Indexfonds und Indexzertifikaten lässt sich das Risiko im Vergleich zum Investment in einzelne Aktien in den Griff bekommen.
Altersvorsorge-Sondervermögen sind eine Möglichkeit, um eine private Zusatzvorsorge mit überschaubarem Risiko aufzubauen.
Infolge der Neuregelung im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sind erstmals auch private Termingeschäfte einer Besteuerung unterworfen. Sie werden jetzt vom Einkommenssteuerrecht erfasst und unterliegen somit der Spekulationsbesteuerung.
Spekulationsgewinne aus Veräußerungsgeschäften werden besteuert. Für Immobilien und Grundstücke gibt es aber eine Ausnahmeregelung.
Die ersten Regelungen des im Frühjahr beschlossenen Altersvermögensergänzungsgesetz sind bereits seit 1. Juli in Kraft.
