Newsletter-Archiv
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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt.
Für nach dem 10. November 2005 gekaufte Anteile an Steuersparfonds gilt jetzt ein rigides Verlustverrechnungsverbot.
Welchem Jahr die Beiträge zur Direktversicherung zuzurechnen sind, hängt vom Datum des Überweisungsauftrages ab.
Ein neues Urteil schränkt den Anwendungsbereich für das Steuersparmodell der "Gewerblichen Vermietung" erheblich ein.
Es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung in den Jahren von 2000 bis 2002.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Das Finanzgericht Münster geht davon aus, dass die Besteuerung von Einkünften aus privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren für die Jahre 1994 bis 1996 gegen die Verfassung verstößt.
In der Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, versieht die Finanzverwaltung Steuerbescheide inzwischen mit einem Vorläufigkeitsvermerk, der jedoch nicht alle anhängigen Verfahren abdeckt.
Die deutsche Rentenversicherung hat ihren grundlegenden Umbau nun mit einer Namensänderung weitgehend abgeschlossen.
Zur Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, ergehen die Steuerbescheide inzwischen nur noch vorläufig.
