Newsletter-Archiv
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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Auch Luxemburg gibt dem politischen Druck nach und akzeptiert eine Auskunftsverpflichtung nach OECD-Standard
Ein vom Bundesverfassungsgericht festgestelltes Vollzugsdefizit bei den Kapitalerträgen in früheren Jahren ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids rechtfertigen würde.
Das Bundesfinanzministerium stellt rückwirkend die Steuerfreiheit für Stückzinsen auf vor dem 1. Januar 2009 angeschaffte Wertpapiere in Frage.
Eine der letzten Bastionen deutscher Steuerflüchtlinge steht vor dem teilweisen Fall, nachdem die Schweiz schon gegenüber Frankreich und den USA nachgegeben hatte.
Jetzt hat auch Liechtenstein nachgegeben und dem deutschen Fiskus zugesagt, bald ein Abkommen über den steuerlichen Datenaustausch zu verabschieden.
Im Herbst erhält die Finanzverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen der Versicherungsträger und kann dann prüfen, wer seine Rente nicht ordnungsgemäß versteuert hat.
Um Steuerbetrug im großen Stil zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium zusätzliche Vorgaben erlassen für den Leerverkauf von Aktion über den Dividendenstichtag.
Lose Personenzusammenschlüssel erhalten die Zinsen auf einem Gemeinschaftskonto innerhalb gewisser Grenzen ohne Abzug der Abgeltungsteuer.
Mit einem neuen Gesetz, Druck auf unkooperative Länder und verschärften Kontrollen in Deutschland will der Fiskus möglichst viele Steuersünder entdecken.
Die Anleger in im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds können in allen noch offenen Fällen auf eine Erstattung zuviel bezahlter Steuern hoffen.
