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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
In einem Ergänzungsprotokoll haben Deutschland und die Schweiz eine ganze Reihe von Änderungen am bereits ausgehandelten Steuerabkommen vereinbart.
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung trifft jetzt auch Steuerzahler, die gar nicht ahnen, dass sie von dieser Pflicht betroffen sind.
Der Kontendatenabruf durch die Finanzämter und andere Behörden hat in den letzten sieben Jahren drastisch zugenommen.
Wie sich der Schuldenschnitt für Griechenland bei deutschen Kapitalanlegern steuerlich auswirkt, hat das Bundesfinanzministerium jetzt geregelt.
Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.
Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien.
Wird ein Überziehungskredit vor der Wertstellung eines langfristigen Darlehens vorübergehend mit Eigenmitteln ausgeglichen, sind die Zinsen für das Darlehen selbst nicht abziehbar.
Wer seinem Versicherer noch nicht die Genehmigung zur Umstellung auf ein zertifiziertes Vertragsmuster erteilt hat, kann dies noch bis zum 31. Dezember 2011 nachholen und damit den Sonderausgabenabzug sichern.
Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein soll den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr erleichtern.
Kapitalanleger müssen ihre Verlustbescheinigung für das laufende Jahr bis zum 15. Dezember 2011 beantragen.