Newsletter-Archiv
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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Erdienbarkeit einer Pensionszusage
- Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
- Steuerbonus für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr
- Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Ab 2028 will der Bundesfinanzminister auch Gewinne aus Kryptowerten der Abgeltungsteuer unterwerfen, womit die Steuerfreiheit solcher Gewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr wegfallen würde.
Eine Klausel, die ein Jahresentgelt für die Führung eines Riester-Bausparvertrags vorsieht, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs unwirksam.
Immer mehr Rentner beziehen steuerpflichtige Rentenleistungen und müssen eine Steuererklärung abgeben.
Ab 2026 will der Staat für junge Menschen zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen, in das auch eigene Beiträge geleistet werden können.
Um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen, plant die Regierungskoalition die größte Reform der gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahrzehnten.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und geht nun bei der zinslosen Ratenzahlung für eine Immobilie nicht mehr von einem Zinsanteil in den Teilzahlungen aus.
Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts beruhen, sind keine ermäßigt besteuerten außerordentlichen Einkünfte.
Da beim Krypto-Lending kein gesetzliches Zahlungsmittel verliehen wird, sind Einkünfte daraus nicht als Kapitalerträge zu besteuern, sondern unterliegen als sonstige Einkünfte dem regulären Steuersatz.
Ab 2026 sollen Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können.
Werbungskosten einer Stiftung im Zusammenhang mit Streubesitzdividenden sind nur in Höhe des Sparer-Pauschbetrags abzugsfähig.
