Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Ausländer, die nur geduldet sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, meint der Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Köln hat aber noch verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Bundesfinanzhof lässt die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung ausnahmsweise auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zu.
Erhält der Pflegende weitergeleitetes Pflegegeld, so besteht kein Anspruch auf den Pflegepauschbetrag.
In einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsende und Beginn des Wehr- oder Zivildienstes können Eltern weiter Kindergeld erhalten.
Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass zusammenlebende Eltern nicht durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende begünstigt werden.
Aufwendungen für Fahrten zu Ihren Kindern, die bei der geschiedenen Ehefrau leben, sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Die Steuerermäßigung für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gibt es nur für ein direktes Arbeitsverhältnis, nicht für die Beteiligung an einem Arbeitgeberpool.
Ein Anspruch auf Kindergeld wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes besteht erst dann, wenn der Nachweis erbracht ist, dass tatsächlich kein Ausbildungsplatz vorhanden ist.
Beim Jahresgrenzbetrag für den Kindergeldanspruch sind auch die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sind von den Einkünften des Kindes abzuziehen.
Bestandskräftige Kindergeldfestsetzungen können nicht aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen abgeändert werden.
