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- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
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- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
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- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Die Schulkosten für ein Hochbegabteninternat sind unbegrenzt als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn dies medizinisch angezeigt ist.
Weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, ist Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt.
Die Steuerklassenwahl von Eheleuten kann ein Gestaltungsmissbrauch sein, wenn sie dem Zweck dient, per Antrag auf eine getrennte Veranlagung eine hohe Steuererstattung zu kassieren.
So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei.
Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit für eine Übergangsregelung bei der Einführung des Elterngelds Anfang 2007.
Eine berufliche Auszeit zur Betreuung der Kinder ohne den Bezug von Elterngeld darf bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.
Ist der besser verdienende Ehepartner privat versichert, müssen Eltern auch weiterhin ihre Kinder ebenfalls privat versichern.
Ein Finanzgericht hat beim Bundesverfassungsgericht angefragt, ob die frühere Grunderwerbsteuerpflicht für Grundstücksübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig ist.
Nur die nicht durch Versicherungen erstatteten Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Steuererstattungen sind nicht beim Trennungsunterhalt sondern bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.
