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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Eltern sollen künftig bei der Geburt eines Kindes deutlich einfacher Anträge für Kinder- und Elterngeld stellen können, indem Leistungen gebündelt beantragt werden können und Behörden Daten miteinander austauschen.
Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für die Teilnahme an kostenpflichtigen Gesundheitsmaßnahmen sind keine Beitragserstattung, die den Sonderausgabenabzug mindern würde.
Eintrittskarten sind steuerechtlich ein Wirtschaftsgut, bei dem ein Spekulationsgewinn aus dem Weiterverkauf steuerpflichtig ist.
Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
Die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge wird jetzt umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert.
Wenn die Terrasse bereits mit dem Rollstuhl erreichbar ist, dann führt die zusätzliche Anlage eines rollstuhlgerechten Gartenwegs nicht mehr zu einer außergewöhnlichen Belastung.
Ein ausbildungswilliges Kind, das aber krankheitsbedingt keine Ausbildung absolvieren kann, ist beim Kindergeld ebenso zu berücksichtigen.
Eine Versorgungsleistung, die nicht regelmäßig in der vereinbarten Höhe gezahlt wird, ist nicht als Sonderausgabe steuerlich abziehbar.
Die Große Koalition hat ein umfangreiches Konjunkturpaket mit vielen Änderungen im Steuerrecht geschnürt.
Eine einheitliche Erstausbildung kann beim Kindergeldanspruch auch dann noch vorliegen, wenn das Kind nach dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts die Ausbildung anders als geplant fortsetzt.