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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Einkommensteuer - Immobilien
Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht zur Entscheidung angenommen
Die meisten Entscheidungen, die Immobilienbesitzer betreffen, sind schon im vergangenen Jahr gefallen.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Die Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer auf ertragslose Grundstücke wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Auch die Kosten für die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags sind Werbungskosten, obwohl keine Einnahmen erzielt wurden.
Die Übertragung einer Immobilie von Eltern auf minderjährige Kinder ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn kein Ergänzungspfleger bestellt worden ist.
Es gibt keine Eigenheimzulage, wenn der Kaufpreis in Form eines Darlehens gestundet wird und der Darlehensvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält.
Die Beauftragung und Bezahlung eines Werkvertrags durch einen Dritten ändert nichts an der Abziehbarkeit der Aufwendungen als Werbungskosten beim Immobilienbesitzer.
Garagen, die nachträglich errichtet und unabhängig von einem Mietwohnungshaus vermietet werden, können auch separat abgeschrieben werden.
Für den Immobilienkauf vom Ehegatten gibt es keine Eigenheimzulage - auch wenn der Ehegatte die Zulage selbst nicht in Anspruch genommen hat.
