Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Einkommensteuer - Immobilien
Auch eine drastische Minderung der erzielbaren Miete rechtfertigt keine Sonderabschreibung auf die Bausubstanz der Immobilie.
Auch für die - inzwischen leider abgeschaffte - Investitionszulage können Gebäudeteile als selbstständige Wirtschaftsgüter gelten
Während Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen umsatzsteuerfrei sind, gilt das für eine Abstandszahlung nicht automatisch.
Das Sächsische Finanzgericht schlägt sich bei der Abgrenzung zwischen Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen auf die Seite der Steuerzahler.
Ob der Ende 2008 verdoppelte Höchstbetrag für Handwerkerleistungen nun ab 2008 oder 2009 gilt, hat der Bundesfinanzhof nun endgültig zugunsten der vorherrschenden Meinung entschieden.
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit einem Fall befasst, in dem ein Ehegatte Besitzer einer vermieteten Immobilie ist, das Darlehen zur Finanzierung der Immobilie aber vom anderen Ehegatten aufgenommen wurde.
Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Gegen die Doppelbelastung der Bauleistung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer bei einem Grundstückskauf, der mit einer Bauträgervereinbarung in Zusammenhang steht, hat der Bundesfinanzhof keine Bedenken.
Eine pauschale Zahlung für Schönheitsreparaturen, die unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Arbeiten anfällt, ist nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.