Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Der Kauf einer Brille führt nur dann zu Werbungskosten, wenn sie durch arbeitsschutzrechtliche Vorschriften vorgeschrieben ist oder die Sehschwäche auf die Arbeit am PC zurück geht.
Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt.
Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.
Der Kauf eines Gebrauchtwagens unter Marktpreis vom Arbeitgeber führt zum Zufluss von Arbeitslohn.
Ein Arbeitnehmer muss nachweisen, dass eine längere Strecke mindestens 20 Minuten Fahrzeit täglich spart, damit das Finanzamt die längere Strecke anerkennt.
Ein Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist.
Aufwendungen für eine beabsichtigte aber letztlich nicht ausgeübte Tätigkeit mit steuerfreien Einnahmen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
In der Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, versieht die Finanzverwaltung Steuerbescheide inzwischen mit einem Vorläufigkeitsvermerk, der jedoch nicht alle anhängigen Verfahren abdeckt.
