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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Die Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ab 2027 wird durch die Anhebung der Reichensteuer, Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen und eine höhere Pauschalsteuer auf Mini-Jobs gegenfinanziert.
Eine Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ab 2027 wird nach den Plänen der Großen Koalition durch Anhebung der Reichensteuer und Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen gegenfinanziert.
Um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen, plant die Regierungskoalition die größte Reform der gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahrzehnten.
Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sind neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und einer gesetzlichen Festschreibung der Kaufpreisaufteilung für Immobilien hauptsächlich Detailänderungen enthalten.
Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer über einen Firmenwagen verfügt, bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären
Für eine steuerfreie Erstatttung der vom Arbeitnehmer getragenen Stromkosten für Elektro- und Hybriddienstwagen ist ab 2026 eine genaue Erfassung des Stromverbrauchs erforderlich.
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das auch eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorsieht, soll das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden.
Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts beruhen, sind keine ermäßigt besteuerten außerordentlichen Einkünfte.
Ab 2026 können Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte steigen 2024 um rund 5,2 %.
