Newsletter-Archiv
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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Erdienbarkeit einer Pensionszusage
- Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
- Steuerbonus für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr
- Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
Selbständige und Unternehmer
Da mit dem Jahreswechsel viele Freistellungsbescheinigungen für die Bauindustrie ausgelaufen sind, sollten Auftraggeber wie Auftragnehmer prüfen, ob die ihnen vorliegende Bescheinigung noch gültig ist.
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.
Die für eine Ansparabschreibung erforderliche Rücklage müssen Sie für jede geplante Investition einzeln bilden - eine Sammelrücklage ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zulässig.
Auch dieses Jahr sinkt die Einkommensteuer noch einmal ein bisschen, womit die Steuerreform 2000 abgeschlossen ist.
Bei Weihnachtsgeschenken für Geschäftsfreunde sollten Sie die Freigrenze von 35 Euro pro Jahr und Empfänger beachten.
Seit Anfang August gelten verschärfte Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die vor allem für Unternehmen aus der Baubranche wichtig sind.
Auch bei Unternehmern kommt es für die Abziehbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die ungleiche Behandlung von Unternehmern, Freiberuflern und Land- und Forstwirten bei der Gewerbesteuer verfassungskonform ist.
Auch ein von der Buchhaltungspflicht befreiter Unternehmer muss eine ordnungsgemäße Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge führen.
Der Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgabe hängt von Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung ab - auch bei Berufsgruppen mit einer Schweigepflicht.
