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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Selbständige und Unternehmer
Einnahmen-Überschuss-Rechner können die Umsatzsteuervorauszahlung auch 2009 und 2010 nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe behandeln, weil sich deren Fälligkeit am 10. Januar wegen des Wochenendes verschiebt.
Die Praxisausfallversicherung für Ärzte zählt zum privaten Lebensführungsbereich, womit Beiträge keine Betriebsausgaben und Leistungen keine Betriebseinnahmen sind.
Eine Änderung im Fernabsatzrecht erfordert die Anpassung der Widerrufsbelehrung, um Abmahnungen zu vermeiden.
Mit der Wiederherstellung der alten Rechtslage bei der Entfernungspauschale können auch Unfallkosten und höhere Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel noch nachträglich geltend gemacht werden.
Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt.
Eine Gesellschaft, der beide Gewinnermittlungsarten offenstehen, kann sich auch noch nach Jahresende für die Gewinnermittlung nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung entscheiden.
Der Bundesfinanzminister fordert die Finanzämter auf, angesichts der aktuellen Wirtschaftslage kulant gegenüber Unternehmern und Selbstständigen zu sein.
Statt der Ansparabschreibung gibt es nun den Investitionsabzugsbetrag, zu dessen praktischer Anwendung das Bundesfinanzministerium einige Hinweise liefert.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.
Das Bundesfinanzministerium will die Rettungsdienste durch gemeinnützige Vereine weiterhin nicht der Gewerbesteuer unterwerfen.
