Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Selbständige und Unternehmer
Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Nach beinahe hundert Jahren schafft Deutschland sein Branntweinmonopol wieder ab, womit die staatlichen Beihilfen für die Brennereien ebenfalls enden.
Dient eine kurzfristige Einlage nur dazu, die Überentnahmebesteuerung zu umgehen, dann gilt die Einlage als Gestaltungsmissbrauch.
Der Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013.
Im Gegensatz zum Finanzgericht Hamburg hat der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften.
Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten.
Auch für eine Schiffsreise mit dem Charakter eines Publicity-Events für zahlreiche Geschäftspartner sind die Kosten für Reise und Bewirtung nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Auch wenn die Entfernungspauschale von der Entfernung und nicht den gefahrenen Kilometern abhängt, gibt es die volle Pauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag.
Deutschland übernimmt noch dieses Jahr die EU-Micro-Richtlinie in deutsches Recht, die einige Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften vorsieht.
Bei einem Rechungsbetrag von mehr als 150 Euro muss die Bewirtungsrechnung zwingend auch den Namen des bewirtenden Steuerzahlers enthalten.
