Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Selbständige und Unternehmer
Ab 2018 darf das Finanzamt bei Unternehmen zu einer unangekündigten Prüfung der Kassenführung im Rahmen der neu eingeführten Kassen-Nachschau erscheinen.
Ein Nießbrauchvorbehalt des bisherigen Inhabers an der wesentlichen Betriebsgrundlage verhindert eine steuerneutrale unentgeltliche Betriebsübertragung.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.
Für den Privatverbrauch der Wärme aus einem betrieblichen Blochheizkraftwerk ist nicht automatisch der durchschnittliche Fernwärmepreis anzusetzen.
Ein Notfall-Behandlungsraum im Privathaus ohne separaten Eingang fällt unter das Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer.
Die gesetzliche Regelung für den Steuererlass auf Sanierungsgewinne gilt nur für neue Fälle, weil Altfälle weiter unter den Sanierungserlass fallen sollten. Das hat der Bundesfinanzhof nun aber ausgeschlossen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer überarbeitet.
Wird ein Arbeitszimmer auch teilweise im Rahmen von Einkünften verwendet, die den Werbungskostenabzug ausschließen, reduziert sich dadurch nicht der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die abziehbaren Kosten.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Zwangsbeitrag zur IHK abgewiesen.
Wird der Name nicht zusammen mit dem Unternehmen verkauft, sondern nur an den Käufer lizensiert, ist der Erlös aus der Veräußerung des Betriebs nicht steuerbegünstigt.
