Newsletter-Archiv
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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug
- Sachbezugswerte für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
Selbständige und Unternehmer
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.
Die gesetzliche Regelung für den Steuererlass auf Sanierungsgewinne gilt nur für neue Fälle, weil Altfälle weiter unter den Sanierungserlass fallen sollten. Das hat der Bundesfinanzhof nun aber ausgeschlossen.
Für den Privatverbrauch der Wärme aus einem betrieblichen Blochheizkraftwerk ist nicht automatisch der durchschnittliche Fernwärmepreis anzusetzen.
Ein Notfall-Behandlungsraum im Privathaus ohne separaten Eingang fällt unter das Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer überarbeitet.
Wird ein Arbeitszimmer auch teilweise im Rahmen von Einkünften verwendet, die den Werbungskostenabzug ausschließen, reduziert sich dadurch nicht der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die abziehbaren Kosten.
Zwar zählt die Übernahme der Pauschalsteuer auf Geschenke ebenfalls als Geschenk, die Finanzämter sollen aber weiterhin nur das eigentliche Geschenk auf die jährliche 35 Euro-Grenze anrechnen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Zwangsbeitrag zur IHK abgewiesen.
Wird der Name nicht zusammen mit dem Unternehmen verkauft, sondern nur an den Käufer lizensiert, ist der Erlös aus der Veräußerung des Betriebs nicht steuerbegünstigt.
Mehreinnahmen bei der Künstlersozialkasse führen dazu, dass die Künstlersozialabgabe 2018 auf 4,2 % sinkt - ein Rückgang um insgesamt 1,0 % innerhalb von zwei Jahren.