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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
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- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Selbständige und Unternehmer
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für 2018 sind einige Änderungen aus dem letzten Jahr zum ersten Mal zu beachten.
Ein harter Brexit betrifft Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen in vielen Bereichen - vom Datenschutz über Dienstreisen bis zum Zoll.
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
Ein harter Brexit am 29. März 2019 wird immer wahrscheinlicher. Für die Vorbereitung bleibt damit nicht mehr viel Zeit. Vor allem Gesellschaften mit einer britischen Rechtsform müssen schnell eine Umwandlung prüfen.
Derzeit ist ein Brexit-Steuerbegleitgesetz in Arbeit, das Unternehmer, Gesellschafter und Riester-Sparer vor ungewollten steuerlichen Folgen des Brexits schützen soll.
Auch der Verkauf eines überwiegend privat genutzten Firmenwagens führt in vollem Umfang zu Betriebseinnahmen.
Gezahlte Miete, die in einen Aktivposten für unfertige Erzeugnisse einbezogen wird, unterliegt nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.
Die bis zum 10. Januar gezahlte Umsatzsteuervorauszahlung kann bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung grundsätzlich dem Vorjahr zugerechnet werden, auch wenn der 10. Januar auf ein Wochenende fällt.
Das Bundesfinanzministerium bereitet derzeit eine überarbeitete Fassung der Buchführungsregeln (GoBD) vor.
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.