Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Umsatzsteuer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es für die Zuordnung der Warenbewegung bei einem Reihengeschäft zwischen mindestens drei Unternehmern auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt eine Vorsteuererstattung auch dann eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, wenn die vorhergehende Betriebsausgabe für die Rechnung später nicht anerkannt wird.
Wenn Objekte von vornherein mit der Absicht einer unentgeltlichen Wertabgabe angemietet oder angeschafft werden, ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Der Gründer einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kann auch dann den Vorsteuerabzug für Leistungen zur Gründung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn es später nicht zur Gründung kommen sollte.
Wegen der erneuten Gesetzesänderung bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für die Lieferung von Metallen hat das Bundesfinanzministerium auch die Nichtbeanstandungsregelung ausgeweitet.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit verschiedenen umsatzsteuerlichen Fragen befasst, die entstehen können, wenn mehrere Unternehmer zusammen ein Gerät anschaffen.
Zum Jahreswechsel haben sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden geändert.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.
