Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Umsatzsteuer
Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU haben sich auf neue Vorgaben bei der Umsatzsteuer für Online-Händler verständigt, die bis 2021 in Kraft treten sollen.
Deutschland hat rechtswidrig Unternehmenskunden von der Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ausgeschlossen.
Die Finanzverwaltung hat die seit Anfang 2017 angehobene Grenze für Kleinbetragsrechnungen nun auch in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen.
Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung ist auch dann zulässig, wenn der Lieferant nicht unter der Absenderadresse seine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt.
Eine elektronische Rechnung oder Gutschrift ist auch dann berichtigungsfähig, wenn sie ohne elektronische Signatur erstellt worden ist, auch wenn dies früher gesetzlich vorgeschrieben war.
Aus Transaktionen und Spekulationen mit virtuellen Währungen ergeben sich auch steuerliche Folgen, zu denen sich jetzt das Bundesfinanzministerium geäußert hat.
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
Eine reine Gattungsbezeichnung (Hose, Kette etc.) ist auch im Billigpreissegment keine ausreichende Leistungsbezeichnung und verhindert somit den Vorsteuerabzug.
Eine Rechnung, die nicht einmal Minimalangaben enthält, ist nicht rückwirkend berichtigungsfähig. Stattdessen gilt die Korrektur als erstmalige Rechnungsausstellung.
Die Vermietung der Einrichtung einer Immobilie ist im Regelfall eine unselbständige Nebenleistung und damit ebenfalls umsatzsteuerfrei, wenn die Immobilie steuerfrei vermietet ist.
