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Umsatzsteuer
Neben der Anhebung der Entfernungspauschale und der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll das Steueränderungsgesetz auch Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht bringen.
An der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 % zum 1. Januar 2026 hält die Bundesregierung unverändert fest.
Eine geänderte Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen haben zur Folge, dass ab 2026 Schwimmkurse und bestimmte andere Bildungsleistung der Umsatzsteuer von 19 % unterliegen.
Im vierten Quartal plant das Bundesfinanzministerium, ein weiteres Schreiben zur Einführung der E-Rechnung herauszugeben, in dem insbesondere Details für den Fall verschiedener Fehler im Zusammenhang mit E-Rechnungen geregelt werden.
Erfolgt die Aufteilung des Entgelts für Sparmenüs und andere Kombiangebote nach einer anderen Methode als der Aufteilung nach den Einzelverkaufspreisen, muss das Aufteilungsergebnis zumindest sachgerecht sein.
Trotz allgemeiner E-Rechnungspflicht dürfen Kleinunternehmer eine E-Rechnung nur mit Zustimmung des Empfängers ausstellen, was für Rechtsunsicherheit sorgt.
Nach der Reform der Kleinunternehmerregelung durch das Jahressteuergesetz 2024 hat das Bundesfinanzministerium nun Details zur Neuregelung bekannt gegeben.
Die Lieferung von Mieterstrom kann eine selbstständige Hauptleistung sein, die der Umsatzsteuer unterliegt, womit der Vorsteuerabzug aus der angeschafften PV-Anlage möglich ist.
In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Wie andere spezialisierte Unterrichtsarten ist auch der Flugunterricht für Hobbypiloten kein umsatzsteuerfreier Schulunterricht.
