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- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
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- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
GmbH-Ratgeber
Fehlende Angaben zur Herkunft von Bargeldbeträgen beim Gesellschafter berechtigen das Finanzamt auch bei Verwendung der Mittel für eine verdeckte Bareinlage nicht zu einer Hinzuschätzung bei der Gesellschaft.
Trotz Auslaufens des Solidarpakts II hält das Finanzgericht Baden-Württemberg die Fortgeltung des Soli für verfassungskonform.
Für GmbHs, Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und UGs läuft am 30. Juni 2022 die Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister aus.
Bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage darf das Finanzamt keine strengen Anforderungen an die steuerliche Anerkennung stellen.
Wenn der Gewinnanteil eines Mehrheitsgesellschafters im Gegensatz zu den Anteilen der anderen Gesellschaftern nicht ausgeschüttet, sondern in die Gewinnrücklage eingestellt wird, liegt kein Zufluss von Kapitalerträgen vor.
Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.
Große Spenden an eine von den Gesellschaftern gegründete Stiftung können eine verdeckte Gewinnausschüttungen sein.
Damit das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung durch ein überhöht verzinstes Gesellschafterdarlehen unterstellen kann, muss es alle zinsrelevanten Faktoren angemessen berücksichtigen.
Seit dem 1. August 2021 sind viele Unternehmen und Vereine verpflichtet, sich im Transparenzregister einzutragen.
Verluste aus einem Darlehen an eine Kapitalgesellschaft sind steuerlich anzuerkennen, wenn feststeht, dass die Gesellschaft keine Zahlungen mehr leisten wird.
