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Personal, Arbeit und Soziales
Die Lohnsteuer-Richtlinien 2004 enthalten einige relevante Änderungen, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen abgelehnt werden und kann auch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.
Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern unter gewissen Umständen keinen Schadensersatz für einen entgangenen Auftragsgewinn einfordern.
Die Gehaltsabrechnung für einen Arbeitnehmer ist kein Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers über den geschuldeten Arbeitslohn.
Die 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigungen kann auf diverse Weise aufgestockt werden, ohne die Pauschalierung zu gefährden.
Die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge kann nicht für eine betriebliche Direktversicherung genutzt werden.
Ab dem 1. Juli 2003 müssen Arbeitnehmer sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden, nachdem sie ihre Kündigung erhalten haben - ein Umstand, auf den der Arbeitgeber hinweisen muss.
Einem Arbeitnehmer, dem infolge des Führerscheinentzuges wegen alkoholisierten Fahrens gekündigt wird, steht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu.
Die Inanspruchnahme eines Erziehungsurlaubs darf sich nicht negativ auf die Abfindung durch einen Sozialplan auswirken, der auch die Beschäftigungsdauer berücksichtigt.
Leistungen eines Arbeitgebers zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer sind nicht Bestandteil des Arbeitslohnes.
