Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Personal, Arbeit und Soziales
Die neuen Richttafeln 2005 G sind jetzt verbindliche Grundlage für die Bewertung von Pensionsrückstellungen.
Reisekosten für eine Mitarbeitertagung mit touristischem Anteil sind in einen steuerpflichtigen privaten und einen steuerfreien beruflichen Anteil aufzuteilen.
Arbeitgeber, die bisher die Beiträge nach der besonderen Beitragsfälligkeit abgeführt haben, dürfen die Übergangsregelung zur neuen Beitragsfälligkeit nicht in Anspruch nehmen.
Übernimmt der Arbeitgeber Mautgebühren für die mit dem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten, dann ist dies nicht von der 1 %-Regelung erfasst.
Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Frist zur Auszahlung bereits vereinbarter Abfindungen kurzfristig um ein Jahr verlängert
Für die Berechnung von Pensionsrückstellungen gelten neue Berechnungsgrundlagen, was zu erheblichen Rückstellungserhöhungen oder -verminderungen führen kann.
Das Bundesfinanzministerium hat die Sachbezugswerte für 2006 bekannt gegeben.
Ein Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist.
Frühere Zahlungstermine, die Pflicht zur elektronischen Beitragsmeldung und höhere Beitragsbemessungsgrenzen kommen 2006 auf die Unternehmer zu.
Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.
