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Personal, Arbeit und Soziales
Nur für Arbeitnehmer des bewirtenden Unternehmens ist der volle Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten möglich.
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.
Außer dem neuen Reisekostenrecht umfassen die Lohnsteuerrichtlinien 2008 noch eine Reihe weiterer Änderungen.
Die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2008 enthalten insbesondere Vereinfachungen im Reisekostenrecht.
Gegenüber 2007 hat sich nur der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft in den neuen Bundesländern verändert.
Ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung setzt lediglich voraus, dass im Unfallzeitpunkt eine nichtselbstständige Tätigkeit vorgelegen hat.
Gibt eine Bank die Vermittlungsprovision für einen Versicherungsvertrag an ihre Mitarbeiter weiter, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Die Bewertung vor allem hochpreisiger Sachbezüge führt immer wieder zu Streit mit der Finanzverwaltung. Diese verweigert momentan die Anwendung der aktuellen Rechtsprechung.
Der Bundesrat hat die Lohnsteuerrichtlinien 2008 verabschiedet, die in erster Linie Änderungen beim Reisekostenrecht bringen.
Kurz vor der Verabschiedung hat das Jahressteuergesetz 2008 noch eine ganze Reihe Änderungen erfahren.
