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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Personal, Arbeit und Soziales
Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer herausgegeben.
Das Bundesfinanzministerium hat insbesondere lohnsteuerliche Fragen zur neu eingeführten Familienpflegezeit beantwortet.
Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf - wenn auch aus anderem Grund.
Spätestens ab dem 1. Januar 2013 müssen alle Lohnsteueranmeldungen und Meldungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer mit einer Signatur versehen an das Finanzamt übermittelt werden.
In einer Verwaltungsanweisung hat das Bundesfinanzministerium jetzt festgelegt, wann vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren kein steuerpflichtiger Lohn sind.
Die 700 Millionen Datensätze, die während der knapp zwei Jahre dauernden Lebenszeit von ELENA gesammelt wurden, sind nun auch physikalisch gelöscht.
Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.
Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.
