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Personal, Arbeit und Soziales
Das Bundesfinanzministerium hat die beiden arbeitnehmerfreundlichen Urteile zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen jetzt veröffentlichen lassen, womit diese zumindest bis Ende 2014 anwendbar sind.
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie von Reisekosten geäußert.
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Für den geldwerten Vorteil bei Betriebsveranstaltungen gelten ab dem 1. Januar 2015 neue Regeln.
Aufgrund der guten Konjunktur steigen die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Grenzwerte der Sozialversicherung zum Jahreswechsel um 2 bis 3 %.
Im neuen Jahr ändern sich nur die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft, während die Werte für Verpflegung wegen der niedrigen Inflation unverändert bleiben.
Neben der Einführung des Mindestlohns müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahreswechsel noch auf zahlreiche weitere Änderungen einstellen.
In der Anhörung zum Zollkodexanpassungsgesetz gab es einhellige Kritik an den geplanten Änderungen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen.
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt verschiedene Details zur Einführung der Lohnsteuer-Nachschau geregelt.
